Wöchentlicher Rapport des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) mit den aktuellen Zahlen der Härtefallabteilung, Stand 25. Mai 2021.
Seit dem Start am 1. Februar 2021 wurden 948 Härtefall-Anträge eingereicht. 859 Anträge erfüllen die von Bund und Kanton geforderten Kriterien. Das sind 90,6 Prozent aller Gesuche. Abgelehnt wurden 89 Anträge. Die Absagen erfolgten, weil die Anträge die gesetzlichen Erfordernisse wie Geschäftssitz im Thurgau, Gründungsdatum vor dem 1. Oktober 2020 oder die jährliche Mindestumsatzgrenze von 50’000 Franken nicht erfüllten. Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag des Gesucheingangs. Bis und mit 25. Mai 2021 bewilligte der Kanton 474 Härtefallentschädigungen im Wert von 38’010’745 Franken. Davon wurden 317 im Volumen von 28’310’625 Franken in Form von A-Fonds-Perdu-Beiträgen ausgezahlt. Die Umwandlung der in der ersten Phase gewährten Darlehen in A-Fonds-Perdu-Beiträge läuft derzeit. Über die gesamte Laufzeit des Härtefallprogramms betrachtet kann man davon ausgehen, dass 80 Prozent der ausgezahlten Entschädigungen in Form von A-Fonds-Perdu erfolgen werden. 168 zum Härtefallprogramm zugelassene Gesuche können (Stand 25. Mai 2021) noch nicht bearbeitet werden, weil die zur materiellen Prüfung der Gesuche erforderlichen Unterlagen der Antragstellenden fehlen oder unvollständig sind. Liegen alle Unterlagen vor, erfolgt die Bemessung im Durchschnitt innert zwei Wochen.
Die Anzahl Mitarbeitende pro bewilligtem Antrag und Betrieb liegt im Durchschnitt bei 10,1 Personen. Die durchschnittliche Entschädigung pro Unternehmen beträgt aktuell 79’736 Franken.
Neues Härtefallprogramm
Seit dem 13. April 2021 ist im Thurgau das neue Härtefallprogramm in Kraft. Die bereits zuvor eingereichten oder schon abgeschlossenen Gesuche werden automatisch nach den aktuell geltenden Bestimmungen neu beurteilt. Das befreit die betreffenden Unternehmen von einem zusätzlichen administrativen Aufwand. Bei Betrieben, die auf behördlichen Beschluss hin mindestens 40 Tage schliessen mussten, werden die Darlehen ohne weiteres Gesuch zu 100 Prozent in A-Fonds-Perdu-Beiträge umgewandelt. Bei Betrieben mit einer coronabedingten Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent werden die nachrangigen, zinsfreien Darlehen automatisch zu 75 Prozent als A-Fonds-Perdu-Beiträge gesprochen.
Zusammenfassung
Aktuelle Härtefallzahlen
Seit dem Start am 1. Februar 2021 erfasste die Härtefallabteilung bis und mit
25. Mai 2021 folgende Kennzahlen:
• Eingegangene Online-Anträge: 948
• Zum Härtefallprogramm zugelassene Anträge: 859*
• Abgelehnte Anträge (aufgrund Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben von
Bund und Kanton): 89
• Gesprochene Härtefallentschädigungen: 474, rund 38 Mio. Franken**
• Davon A-Fonds-Perdu-Beiträge: 317, rund 28.3 Mio. Franken
• Ohne Anspruch: (aufgrund Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben): 30
• Weitere Härtefallentschädigungen und Umwandlungen in A-Fonds-Perdu-
Beiträge sind in Bearbeitung
* Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag der Antragstellung.
** Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Bemessung im Durchschnitt innert zwei Wochen abgeschlossen.
Branchen
Etwas mehr als die Hälfte der Anträge stammen aus der Gastronomie. Weitere Schwerpunkte bilden Tourismus, Freizeitbereich, Detailhandel non-food und die Eventbranche.
Quelle: www.tg.ch