Wöchentlicher Rapport des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) mit den aktuellen Zahlen der Härtefallabteilung, Stand 27. April 2021.
Seit dem Start am 1. Februar 2021 wurden 884 Härtefall-Anträge eingereicht. 791 Anträge erfüllen die von Bund und Kanton geforderten Kriterien. Das sind 89.5 Prozent aller Gesuche. Abgelehnt wurden 93 Anträge. Die Absagen erfolgten, weil die Anträge die gesetzlichen Erfordernisse wie Geschäftssitz im Thurgau, Gründungsdatum vor dem 1. Oktober 2020 oder die jährliche Mindestumsatzgrenze von 50’000 Franken nicht erfüllten. Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag des Gesucheingangs. Bis und mit 27. April 2021 bewilligte der Kanton 390 Härtefallentschädigungen im Wert von 24’871’095 Franken. Davon ausbezahlt sind 21’766’095 Franken für 309 Betriebe. Weitere 81 Beiträge im Gesamtvolumen von 3’105’000 Franken werden ausbezahlt, sobald die Gesuchstellenden die unterschriebenen Verträge dem Kanton retourniert haben. 215 zum Härtefallprogramm zugelassene Gesuche können (Stand 27. April 2021) noch nicht bearbeitet werden, weil die zur materiellen Prüfung der Gesuche erforderlichen Unterlagen der Antragstellenden fehlen oder unvollständig sind. Liegen alle Unterlagen vor, erfolgt die Bemessung im Durchschnitt innert zwei Wochen.
Die Anzahl Mitarbeitende pro bewilligtem Antrag und Betrieb liegt im Durchschnitt bei 11 Personen. Die durchschnittliche Härtefallentschädigung pro Unternehmen beträgt aktuell 66’323 Franken.
Neues Härtefallprogramm
Seit dem 13. April 2021 ist im Thurgau das neue Härtefallprogramm in Kraft. Die bereits zuvor eingereichten oder schon abgeschlossenen Gesuche werden automatisch nach den aktuell geltenden Bestimmungen neu beurteilt. Das befreit die betreffenden Unternehmen von einem zusätzlichen administrativen Aufwand. Bei Betrieben, die auf behördlichen Beschluss hin mindestens 40 Tage schliessen mussten, werden die Darlehen ohne weiteres Gesuch zu 100 Prozent in A-Fonds-Perdu-Beiträge umgewandelt. Bei Betrieben mit einer coronabedingten Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent werden die nachrangigen, zinsfreien Darlehen automatisch zu 75 Prozent als A-Fonds-Perdu-Beiträge gesprochen.
Zusammenfassung
Aktuelle Härtefallzahlen Seit dem Start am 1. Februar 2021 erfasste die Härtefallabteilung bis und mit 27. April 2021 folgende Kennzahlen:
- Eingegangene Online-Anträge: 884
- Zum Härtefallprogramm zugelassene Anträge: 791*
- Abgelehnte Anträge (aufgrund Nichterfüllung gesetzlicher Vorgaben von Bund und Kanton): 93
- Gesprochene Härtefallentschädigungen: 390, rund 25 Mio. Franken**
- Davon ausbezahlt: 309, rund 21.8 Mio. Franken
- Davon zur Auszahlung bereit: 81, rund 3.1 Mio. Franken***
- Ohne Anspruch: (aufgrund Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben): 30
- Weitere Härtefallentschädigungen sind in Vorbereitung
* Der Zulassungsentscheid erfolgt bei über 90 Prozent der Anträge am Tag der Antragstellung.
** Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Bemessung im Durchschnitt innert zwei Wochen abgeschlossen.
*** Die finalen Entscheide für Darlehen und A-Fonds-Perdu-Beiträge werden umgehend kommuniziert und die Verträge innert 2 Arbeitstagen ausgestellt. Die Auszahlungen erfolgen bei A-Fonds-Perdu-Beiträgen unmittelbar, bei Darlehen sobald der unterschriebene Vertrag dem Kanton vorliegt.
Branchen
Etwas mehr als die Hälfte der Anträge stammen aus der Gastronomie. Weitere Schwerpunkte bilden Tourismus, Freizeitbereich, Detailhandel non-food und die Eventbranche