Thurgauer Regierungsrat unterstützt das Drei-Phasen-Modell mit Vorbehalten

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5. Mai 2021 – Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz das vom Bundesrat vorgeschlagene Drei-Phasen-Modell. Die schrittweise Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus biete der Bevölkerung und der Wirtschaft eine planbare Perspektive. Kritisch sieht er unter anderem die Auswahl der Richtwerte, ausserdem müsse der Impffortschritt stärker beachtet werden. Der Regierungsrat hat seine Haltung mit anderen Ostschweizer Kantonen abgesprochen.

Mit einem Drei-Phasen-Modell hat der Bundesrat den strategischen Weg aufgezeigt, wie er in den kommenden Wochen und Monaten den Ausstieg aus den Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus angehen will. Skizziert werden folgende drei Schritte: Schutzphase, Stabilisierungsphase und Normalisierungsphase. Wie die anderen Ostschweizer Kantone unterstützt der Thurgauer Regierungsrat dieses Drei-Phasen-Modell grundsätzlich, weil so für die Bevölkerung und die Wirtschaft eine planbare Perspektive geschaffen werde. «Allerdings», so schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern, «fordern wir für den Fall einer stabilen epidemiologischen Lage raschere Öffnungsschritte entlang des Impffortschritts.» Sobald alle impfwilligen, vulnerablen Personen geimpft sind, lassen sich aus Sicht des Regierungsrats einschneidende Massnahmen nicht mehr rechtfertigen. Als Richtwerte seien zudem die Belegung der Intensivbetten durch Covid-19-Patientinnen und -Patienten sowie die Anzahl Hospitalisierungen zu priorisieren. Wie die anderen Ostschweizer Kantonsregierungen sieht auch der Thurgauer Regierungsrat den Re-Wert als einen begrenzt sinnvollen Indikator, da er stets eine veraltete Lage abbilde.

Vorbehalte äussert der Regierungsrat auch zur Teststrategie. Ausbruchstestungen dürften gegenüber den nun angelaufenen seriellen Testungen nicht in den Hintergrund geraten. Sollen serielle Tests erfolgreich sein, müsse der Zugang zu den Tests und der Umsetzung deutlich erleichtert werden. «Der Schlüssel dürfte in der Zulassung eines zuverlässigen und einfach zu handhabenden Schnelltests liegen. Nur so scheint das Öffnungsmodell in Bezug auf die Testung umsetzbar», schreibt der Regierungsrat.

Schweizweite statt kantonale Lösungen
Der Bundesrat schlägt vor, dass bei einer stabilen epidemiologischen Lage kantonale Erleichterungen möglich sind. Der Thurgauer Regierungsrat steht diesem Vorschlag kritisch gegenüber; er bevorzugt gesamtschweizerische Lösungen aufgrund von Lebensräumen, die nicht an den Kantonsgrenzen haltmachen. Ausserdem setzt sich der Regierungsrat weiterhin dafür ein, dass im nächsten Öffnungsschritt der Präsenzunterricht auf der Tertiärstufe wieder umfassend möglich ist. Die Teststrategie des Kantons Thurgau sieht vor, dass Bildungseinrichtungen auf Antrag repetitive Testungen mit Unterstützung des Kantons durchführen können. Ob das dazu erforderliche Testmaterial rechtzeitig zur Verfügung steht, hängt davon ab, wie viele serielle Testungen insgesamt durchgeführt werden. Der Schwerpunkt sollte dabei aber auf dem Ausbruchstesten liegen.

Der Erfolg des Drei-Phasen-Modells hängt für den Regierungsrat entscheidend vom Impffortschritt ab. Die Strukturen für ein rasches und gross angelegtes Impfen stehen im Kanton Thurgau bereit und würden eine viel höhere Impfkadenz ermöglichen. Zudem bestehe ein hohes Risiko, dass durch die Öffnungsschritte die Gefahr des Virus unterschätzt werde und die Bevölkerung weniger gewillt sei, sich impfen zu lassen oder sich durch Hygienemassnahmen aktiv zu schützen. «Deshalb ist es gerade jetzt besonders wichtig, dass sich der Bund stark auf die Impfkampagne fokussiert», ist der Regierungsrat überzeugt.

Technische Anpassungen in diversen Covid-19-Verordnungen

Nebst dem Drei-Phasen-Modell hat der Bundesrat eine weitere Vernehmlassung eröffnet. Dabei sollen einzelne technische Anpassungen an den Covid-19-Verordnungen vorgenommen werden, die sich aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder aufgrund der Jahreszeit ergeben. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schliesst sich der Stellungnahme der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) vom 30. April 2021 an (https://www.gdk-cds.ch/de/die-gdk/stellungnahmen). Ergänzend dazu schreibt er an das Eidgenössische Departement des Innern, dass aufgrund der wesentlich einfacheren Umsetzung und nachvollziehbareren Kommunikation eine Harmonisierung von Kontakt- und Reisequarantäne anzustreben sei, zumal aus
wissenschaftlicher Sicht sowohl für Genesene als auch für Geimpfte eine ausreichende Immunität für sechs Monaten postuliert werde. 

Quelle: www.tg.ch

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