Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des kantonalen Richtplans öffentlich bekannt. Die Revision sieht Anpassungen in neun Unterkapiteln sowie in zwei Anhängen vor. Ausserdem wird die Richtplankarte 1:50’000 angepasst.
Der kantonale Richtplan (KRP) ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons. Mit dem KRP kann die räumliche Entwicklung langfristig gelenkt und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg gewährleistet werden. Gemäss dem Bundesgesetz über die Raumplanung muss der KRP überprüft und nötigenfalls angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben, sich neue Aufgaben stellen oder eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist. Angesichts der wachsenden und sich schnell wandelnden Ansprüche an den Raum wird der KRP im Kanton Thurgau in einem Zweijahresrhythmus überprüft und bei Bedarf angepasst. Damit besteht die Möglichkeit, zeitgerecht auf neue Entwicklungen zu reagieren. Ein nächstes solches Änderungspaket wird in den Jahren 2020/2021 erarbeitet. Parallel zu der vorliegend zur Diskussion stehenden Teilrevision des KRP 2020/2021 wird der KRP aktuell auch im Bereich der Kleinsiedlungen in einem separaten Änderungspaket überarbeitet.
Grössere Anpassungen vorgenommen werden in den fünf Unterkapiteln «2.2 Landwirtschaftsgebiete», «2.8 Boden», «4.1 Wasser», «4.3 Stein- und Erdmaterial» und «4.4. Abfall». Beim Unterkapitel «2.2 Landwirtschaftsgebiete» wird gestützt auf den revidierten Sachplan Fruchtfolgeflächen eine Kompensationsregelung eingeführt, die besagt, in welchen Fällen beanspruchte Fruchtfolgeflächen inskünftig kompensiert werden müssen. Das Unterkapitel ist das Resultat und gleichzeitig der Abschluss der ersten Phase des Projektauftrags «Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton Thurgau». In der zweiten Projektphase wird eine Vollzugshilfe zum Thema «Kompensation von Fruchtfolgeflächen» erarbeitet. Basis für die Anpassungen im Unterkapitel «4.1 Wasser» bildet die koordinierte Trinkwasserversorgungsplanung von regionaler und überregionaler Bedeutung im Kanton Thurgau, für diejenigen im Unterkapitel «4.4. Abfall» die neu erstellte Deponieplanung.
Nur geringfügig angepasst beziehungsweise aktualisiert werden die Unterkapitel «1.6 Wirtschaft», «3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)», «3.3 Öffentlicher Verkehr (ÖV)», «3.4 Langsamverkehr (LV)» sowie die Anhänge «A2 Gebiete mit zu prüfender Nutzung» und «A8 Abkürzungsverzeichnis» und die Richtplankarte 1:50 000.
Gemäss dem Planungs- und Baugesetz erlässt der Regierungsrat den KRP. Er ist dem Grossen Rat und dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Zur Sicherstellung der Information und Mitwirkung wird der Richtplanentwurf zunächst öffentlich bekannt gemacht. Hierzu werden die Unterlagen in allen Politischen Gemeinden des Kantons zu Einsichtnahme aufgelegt. Zudem können sämtliche Dokumente im Internet (www.raumentwicklung.tg.ch; Öffentliche Bekanntmachung Teilrevision kantonaler Richtplan 2020/2021) eingesehen werden. Die öffentliche Bekanntmachung und die Vernehmlassung dauern vom 21. Juni bis am 18. September 2021.
Quelle: tg.ch
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