Revidiertes Erbrecht ist in Kraft getreten
Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft getreten. Die Änderungen machen eine flexiblere Nachlassplanung möglich. Bestehende Regelungen in Testamenten und Erbverträgen sollten überprüft werden. Das revidierte Erbrecht enthält Neuerungen im Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil der Nachkommen reduziert sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (bisher 3/4) und derjenige der Eltern ist ganz aufgehoben. […]
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