Standortidentifikation bei Notrufen über Mobilfunk

Bern, 17.11.2021 – Ab Mitte 2022 sollen bei Notrufen über Mobilfunk präzisere Standortinformationen mitgeliefert werden. Der Bundesrat hat am 17. November 2021 beschlossen, die entsprechenden Bestimmungen für die Mobilfunkkonzessionärinnen am 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.

Moderne Fahrzeuge sind heute so ausgerüstet, dass bei Unfällen automatisch die Notrufnummer 112 alarmiert wird. Mit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes (Art. 20 FMG) und der damit verbundenen Verordnung über Fernmeldedienste (Art. 29 FDV ff.) wurden für diese Anwendung in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen geschaffen. So verfügen die Rettungsorganisationen über die relevanten Informationen (eCall112). Gleichzeitig wurde eingeführt, dass bei Notrufen ab Mobiltelefonen automatisch der Standort der Anruferin oder des Anrufers an die Notrufzentrale übermittelt wird (Advanced Mobile Location, AML).

Bei der Vorbereitung der technischen Umsetzung hat es sich gezeigt, dass der Aufwand grösser als ursprünglich erwartet ist und teilweise keine standardisierten und für die Schweiz geeigneten Lösungen auf dem Markt erhältlich sind. Die spezifischen Umsetzungslösungen für die betroffenen Fernmeldenetze befinden sich gegenwärtig in der Entwicklung. Den ursprünglichen Inkrafttretenstermin vom 1. Januar 2022 hat der Bundesrat am 17. November um 6 Monate verschoben und auf den 1. Juli 2022 festgelegt. Gleichzeitig mit der Verordnungsbestimmung werden auch die technischen und administrativen Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Kommunikation in Kraft treten.


Herausgeber

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html 

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch 

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Foto: pixabay

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