Neuer Energiefonds gilt ab 1. September
Der Stadtrat hat das überarbeitete Reglement über den Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und des Langsamverkehrs – kurz Energiefonds – auf den 1. September 2021 in Kraft gesetzt. Ab diesem Datum können neu auch Fördergesuche für den Langsamverkehr eingereicht werden.
Aufgrund einer erheblich erklärten Motion hat das Stadtparlament die Revision des Energiefonds bearbeitet und im Mai 2021 abgeschlossen. Der Stadtrat hat nun dieses überarbeitete Reglement auf den 1. September 2021 in Kraft gesetzt. Damit werden die Fördermöglichkeiten der GOLD-Energiestadt Weinfelden ausgebaut.
Lastenvelos und Veloanhänger
Zentrale Neuerung ist die Förderung des Langsamverkehrs. Neu leistet die Stadt einen Beitrag von 25 % (maximal 2’000 Franken) an den Kauf von Lastenvelos und Veloanhängern. Die Voraussetzungen für diesen Beitrag und die nötigen Formulare sind ab 1. September 2021 auf www.weinfelden.ch aufgeschaltet.
Die meisten der bisherigen Förderungen bestehen weiterhin. Thermische Sonnenkollektoren auf bestehenden Gebäuden, Holzfeuerungen, der Ersatz von Elektro-Wassererwärmern, GEAK-Analysen, Gebäudehüllensanierungen, Gebäudemodernisierungen oder Minergie-Gesamtsanierungen werden auch künftig gefördert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ebenso wird der Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze unverändert unterstützt.
Die sogenannte Abbruchprämie – ein Beitrag an die Kosten für den Abbruch eines beheizten Gebäudes, sofern ein Neubau realisiert wird – wurde angepasst. Neu muss der Ersatzbau in zertifiziertem Minergie P- oder Minergie A-Standard erstellt werden. Eine Neuerung stellen sodann die Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit Anschluss an Anergienetze dar. Diese wurden bislang nicht finanziell gefördert.
Nachhaltige Bestrebungen unterstützen
Mit der revidierten Fassung des Energiefonds führt die GOLD-Energiestadt Weinfelden ihre Förderung weiter und baut sie sogar aus. Wer ein Gebäude entsprechend saniert, ein energetisch ineffizientes durch ein neues ersetzt oder anderweitig nachhaltige Beiträge gemäss dem Reglementsinhalt leistet, wird von der Stadt unterstützt. Der administrative Aufwand für solche Gesuche soll möglichst gering gehalten werden. Alle Formulare sind auf www.weinfelden.ch aufgeschaltet. Wichtig bleibt: Bei baulichen Massnahmen müssen die Gesuche eingereicht werden, ehe die Umsetzung der Massnahme erfolgt.
Quelle: Stadt Weinfelden
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