Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Umsetzung der Änderung des Energiegesetzes sowie weiterer Verordnungen im Energiebereich mehrheitlich. In seiner Vernehmlassungsantwort fordert er aber, dass zum Beispiel Photovoltaikanlagen noch stärker gefördert werden können.
Im Oktober 2021 hat das Eidgenössische Parlament die Änderungen des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes beschlossen. Aufgrund dieser Gesetzesänderungen besteht Revisionsbedarf in folgenden Verordnungen: Energieverordnung, Energieförderungsverordnung, Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich und Stromversorgungsverordnung. Gleichzeitig beantragt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Anpassungen in weiteren Verordnungen.
Der Regierungsrat ist mit den meisten Anpassungen einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. In der Energieförderverordnung bringt er einige Anpassungsvorschläge ein. Er unterstützt die Idee, stark geneigte Photovoltaik-Anlagen mit einem Bonus stärker zu fördern, unabhängig davon, ob diese integriert, angebaut oder freistehend sind. Er schlägt jedoch vor, den bonusberechtigten Neigungswinkel bereits ab 60 Grad festzulegen. Ausserdem fordert der Regierungsrat, die Verordnung betreffend den Bau von Photovoltaikanlagen dahingehend zu ergänzen, dass Neuanlagen, erhebliche Erweiterungen und erhebliche Erneuerungen, die einen angemessenen Anteil des Stroms im Winter erzeugen, bis zum Maximum der gesetzlichen Vorgabe gefördert werden können. Weiter begrüsst es der Regierungsrat ausdrücklich, dass Biomasseanlagen neu Betriebskostenbeiträge in Form einer Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Strom erhalten.
Vernehmlassungsantwort Energiegesetz [pdf, 1.1 MB]
tg.ch
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