Regierungsrat will Einkäufe in die Säule 3a nicht ermöglichen

Regierungsrat will Einkäufe in die Säule 3a nicht ermöglichen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen ab. Aus seiner Sicht würden lediglich vermögende Personen von der Revision profitieren.

Für die Umsetzung der Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» muss die Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) angepasst werden. Mit den nun vom Bund vorgeschlagenen Änderungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständigerwerbende, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaften, Beitragslücken in ihrer Säule 3a in Zukunft durch Einkäufe ausgleichen.

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern schreibt, würden von dieser Möglichkeit nur einkommensstarke Personen Gebrauch machen können, da einkommensschwache Personen nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügten. Zudem bestehe neben der 3. Säule der Altersvorsorge bereits die Möglichkeit, bei der 2. Säule nachträgliche, steuerbegünstigte Einkäufe zu tätigen. «Dies führt tendenziell dazu, dass sogar nur äusserst vermögende Personen von der vorgeschlagenen Revision profitieren würden und dies aufgrund der progressiven Steuerbemessung in überproportionalem Ausmass», schreibt der Regierungsrat.

Die Vorlage überzeugt den Regierungsrat auch finanzpolitisch nicht. Die aus der Vorlage resultierenden Steuerausfälle würden die Erträge aus der direkten Bundessteuer und den kantonalen Einkommenssteuern schmälern, wobei die direkte Bundessteuer aufgrund ihrer Struktur mit einem relativ hohen Freibetrag und einer starken Progression besonders betroffen wäre. Diese Steuerausfälle seien angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und gegenwärtig auch vieler Kantonen ohne Leistungsabbau kaum realisierbar. «Der Kanton Thurgau wäre davon ebenfalls negativ betroffen», schreibt der Regierungsrat.

105_2024_Missiv_Aenderung_der_Verordnung_ueber_die_steuerliche_Abzugsberechtigung_für_Beitraege_an_anerkannte_Vorsorgeformen_BVV_3_zum_Zwecke_der_Umset.pdf [pdf, 1.5 MB]

tg.ch
Bild von Mike Hardcastle auf Pixabay

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