Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Grundlagenbericht zur Wasserkraft zur Kenntnis genommen und die Wasserkraftstrategie genehmigt. Die Wasserkraftnutzung entspricht 16 Prozent der lokal produzierten Elektrizität und deckt rund 3 Prozent des kantonalen Energiebedarfs. Diese Kapazität soll mindestens erhalten bleiben und wo möglich ausgebaut werden.
Die Betreiber von Wasserkraftwerken stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Insbesondere gilt dies für Kleinwasserkraftwerke. Denn aufgrund eines Bundesgerichtsurteils sind zusätzlich zur ökologischen Sanierung der Wasserkraftwerke alle ehehaften Wasserrechte (ehehafte Wasserrechte haben ihren Ursprung in einer früheren, nicht mehr bestehenden Rechtsordnung) bis Ende 2030 zu konzessionieren. Dazu kommt, dass für einen grossen Teil der Kraftwerke die finanzielle Förderung mittels kostendeckender Einspeisevergütung oder Mehrkostenfinanzierung im Jahr 2035 ausläuft.
Die Wasserkraft wird im Kanton Thurgau in rund 38 kleineren und mittleren Wasserkraftanlagen für die Elektrizitätsproduktion genutzt. Der grösste Teil der Nutzung erfolgt an der Thur, der Murg und der Sitter. Die Wasserkraftnutzung entspricht 16 Prozent der lokal produzierten Elektrizität und deckt rund 3 Prozent des kantonalen Energiebedarfs. Als lokal produzierte erneuerbare Energie mit einem hohen Produktionsanteil im Winterhalbjahr hat die Wasserkraftnutzung für den Kanton Thurgau einen hohen Stellenwert. Deshalb hat der Regierungsrat im Dezember 2021 den Projektauftrag «Gewährleistung einer nachhaltigen Energieproduktion aus Wasserkraft im Kanton Thurgau» genehmigt. Nun liegt der Grundlagenbericht vor, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat. Zudem hat er die Wasserkraftstrategie genehmigt.
Die Strategie wurde unter breiter Mitwirkung von Umweltverbänden, Kraftwerksbetreibern, kantonalen Fachstellen und Energiefachleuten erarbeitet. In mehreren Begleitgruppensitzungen konnte ein genereller Konsens zum Grundlagenbericht sowie zur vorliegenden Strategie erreicht werden. In der Strategie wurden folgende Grundsätze festgehalten: Der Kanton Thurgau will die Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft halten und wo möglich ausbauen; der Ausbau erfolgt primär durch die Modernisierung oder Erneuerung bestehender Anlagen; bestehende mittlere und grössere Kraftwerke sollen am Standort erhalten bleiben; an ausgewählten Gewässerstrecken an der Sitter und der Murg sowie genutzten und zurzeit nicht mehr genutzten Wehrstandorten sind Neuanlagen möglich.
In der Wasserkraftstrategie werden zudem Massnahmen beschrieben, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen Weiterbetrieb gewährleisten sowie Modernisierungen und Erneuerungen bestehender Anlagen mit dem Ziel einer Steigerung der Produktion ermöglichen und sicherstellen. Zu diesen Massnahmen gehören: Mit Ausnahme des Kraftwerks Schaffhausen wird gegenüber den Wasserrechtsinhaberinnen und -inhabern auf eine Ausübung des Rechts auf Heimfall grundsätzlich verzichtet; Rekonzessionierungen und die Ablösung ehehafter Wasserrechte werden an Auflagen und Bedingungen geknüpft; Machbarkeitsstudien für Modernisierungen und Erneuerungen werden finanziell gefördert; der Kanton kann die Realisierung von Wasserkraftprojekten insbesondere bei der Umsetzung von Kompensationsmassnahmen unterstützen.
tg.ch
Foto: David Keller