Der Regierungsrat lehnt die Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zur Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, führten die Änderungen zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen. Zudem sei die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen mit den verschiedenen Sonderregelungen für den kantonalen Vollzug nicht praktikabel.
Mit der Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz will der Bund auf nationaler Ebene die gesetzliche Grundlage schaffen für Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften, die sich in Quartieren von grossen Städten mit internationalem Tourismus befinden und ein bestimmtes Warenangebot führen. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich, dass es Verkaufsgeschäften in städtischen touristischen Quartieren erlaubt sein soll, während des ganzen Jahres ohne Bewilligung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonntagen zu beschäftigen. Die vorgeschlagenen Änderungen erreichen aus der Sicht des Regierungsrates das Ziel, die Innenstädte zu beleben und gleich lange Spiesse für den Städtetourismus zu schaffen, jedoch nicht. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung fordert er, dass die Kantone ermächtigt werden, eigenständig in Absprache mit den betroffenen Städten respektive Gemeinden sowie den betroffenen lokalen Branchenorganisationen über die Opportunität und die Ausgestaltung von Tourismuszonen und Ausnahmen zu den Sonntagsarbeitsregelungen zu befinden. Die vorgeschlagene Regelung mit einer Beschränkung auf Städte von mehr als 60’000 Einwohnerinnen und Einwohnern führe hingegen inner- wie interkantonal zu einer Ungleichbehandlung und damit zu Wettbewerbsverzerrungen.
Die vorgeschlagenen Änderungen beziehungsweise Sonderregelungen bezüglich Sortimentsbeschränkung, Ausnahmebestimmungen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zielten aus einer wirtschafts- und tourismuspolitischen Sicht an der Absicht vorbei, allen Städtetouristinnen und -touristen auch am Sonntag ein Einkaufserlebnis zu bieten und die Innenstädte zu beleben, schreibt der Regierungsrat weiter. Eine Sortimentsbeschränkung, namentlich durch eine Bevorteilung zugunsten von Geschäften, die Luxus- und Souvenirartikel anbieten, gegenüber Geschäften im mittleren Preissegment, sei nicht nur unattraktiv für alle Reisenden und damit teilweise sogar kontraproduktiv, sondern auch wettbewerbsverzerrend. Bei den vorgeschlagenen Kompensationen für die Arbeit an Sonntagen gehe die vorgeschlagene Regelung zudem über die Kompensationsmassnahmen der Destinationen des klassischen Ferientourismus hinaus, was zu einer Ungleichbehandlung zwischen diesen Destinationen führe. Darüber hinaus sei die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen mit den verschiedenen Sonderregelungen für den kantonalen Vollzug nicht praktikabel.
tg.ch
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