Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen teilweise einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, unterstützt er die Erhöhung des Abgabenanteils für lokale Radio- und regionale Fernsehveranstalter, lehnt weitere Fördermassnahmen aber ab.
Die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen für die regionalen Radios und Fernsehen zu verbessern. Dies, indem eine Erhöhung der Abgabenanteile für konzessionierte regionale Radios und Fernsehen erfolgen soll. Zudem sollen Fördermassnahmen in den Bereichen Ausbildung, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierung aufgegleist werden.
In seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates schreibt der Regierungsrat, dass er die Revision nur in Teilen begrüsst. Er befürwortet, dass der Abgabenanteil der Lokalradios und Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag von heute 4 bis 6 Prozent auf 6 bis 8 Prozent erhöht wird. Damit werde die lokale Berichterstattung gestärkt, was für die langfristige Sicherung des regionalen Service Public entscheidend sein könne. Funktionierende lokale Medien seien für gelebte demokratische Strukturen in der kleinräumigen Schweiz essenziell. «Wenn nicht mehr genügend Ressourcen vorhanden sind, um von lokalen, regionalen und kantonalen Abstimmungen zu berichten und keine Debatten und keine Einordnungen mehr stattfinden, fehlt es an der Grundlage für eine fundierte öffentliche Diskussion, was im Extremfall der Nährboden für gezielte Desinformationen sein kann», schreibt der Regierungsrat.
Die restlichen Anpassungen bestehen aus den drei Förderbereichen Aus- und Weiterbildung, Selbstregulierung und Nachrichtenagenturen. Die Förderung von Nachrichtenagenturen unterstützt der Regierungsrat, da diese eine wichtige Grundinformation in der Breite ermöglichten und insbesondere staatliche Mitteilungen standardmässig aufnähmen und deren Verbreitung aktiv unterstützten. Die staatliche Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen sowie der Selbstregulierung lehnt der Regierungsrat aus ordnungspolitischen Überlegungen hingegen ab.
tg.ch
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