Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Übernahme der Kosten für Covid-19-Tests zu verlängern. Ausserdem fordert der Regierungsrat, dass die erweiterte Zertifikatspflicht an verbindliche Grenzwerte geknüpft und damit in der Anwendung versachlicht wird. Auch die Schaffung einer nationalen Anmeldestelle für die Covid-Zertifikate begrüsst der Regierungsrat.
Personen, die bereits eine Impfdosis erhalten haben, sollen sich bis Ende November 2021 weiterhin gratis testen lassen können, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. September 2021 in eine Konsultation bei den Kantonen geschickt. Um Zeit für diese Konsultation zu haben, verlängert der Bundesrat ausserdem die Übernahme der Testkosten für alle um zehn Tage bis am 10. Oktober 2021. Der Bundesrat schlägt weiter vor, Touristinnen und Touristen den Zugang zum Covid-Zertifikat mittels einer nationalen Anmeldestelle zu erleichtern.
Der Regierungsrat begrüsst die Änderung der Covid-19-Verordnung 3 und damit die verlängerte Übernahme der Testkosten grundsätzlich, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern. Der Regierungsrat regt zudem an zu prüfen, ob Selbsttests weiterhin kostenlos zur Verfügung stehen sollen, und zwar für geimpfte und ungeimpfte Personen. Ausserdem soll die erweiterte Zertifikatspflicht an verbindliche Grenzwerte geknüpft und damit in der Anwendung versachlicht werden.
Auch die Schaffung einer nationalen Anmeldestelle für alle antragsstellenden Personen, die im Ausland geimpft wurden oder eine Erkrankung durchgemacht haben, unterstützt der Regierungsrat. Mit dieser Stelle würden die Kantone entlastet. Die Bearbeitungsfrist von fünf Tagen solle der Bund indes nochmals prüfen. Abschliessend begrüsst der Regierungsrat eine einheitlich durch den Bund festgelegte Kostenbeteiligung für die Antragsstellerinnen und Antragssteller.
Vernehmlassungsantwort Covid-19-Verordnung Testkosten [pdf, 1.3 MB]
Quelle: tg.ch