Regierungsrat Urs Martin, Kurt Baumann, Präsident des Verbands Thurgauer Gemeinden, und Susanna Schuppisser, stellvertretende Chefin des Amts für Gesundheit, präsentierten den Grundlagenbericht zur Spitexlandschaft.
In der geltenden Versorgungsstrategie in der Pflege gibt es aus Sicht des Regierungsrats des Kantons Thurgau Handlungsbedarf. Deshalb hat er den Auftrag für einen Grundlagenbericht erteilt. Dieser Bericht, der unter der Leitung des Verbandes Thurgauer Gemeinden entstanden ist, liegt jetzt vor. Die erarbeiteten sieben Handlungsfelder mit dem Leitsatz «Gleiche Rechte und Pflichten für alle» sollen nun umgesetzt werden.
Die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung hat in den vergangenen 15 Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen. Die geltende ambulante Versorgungsstrategie im Kanton Thurgau sieht vor, dass alle Spitexorganisationen das gleiche Mindestversorgungsangebot der Pflege über 365 Tage im Jahr erbringen müssen. Bei Bedarf müssen notwendige Dienstleistungen ausserhalb der täglichen Einsatzzeiten abgedeckt werden; dies insbesondere im Zusammenhang mit Situationen der Palliative Care und für die Akut- und Übergangspflege.
Der Regierungsrat hat im November 2020 daher den Auftrag erteilt, einen Grundlagenbericht zur Zukunft der Spitexlandschaft Thurgau zu erarbeiten. Dazu hat er eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Verbandes Thurgauer Gemeinden eingesetzt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Departements für Finanzen und Soziales, des Verbands Thurgauer Gemeinden, der Association Spitex privée Suisse, des Spitex Verbands Thurgau und des Schweizerischen Berufsverbands Pflege zusammensetzt. Dieser Grundlagenbericht liegt nun vor. Der Regierungsrat hat ihn zur Kenntnis genommen. Die Arbeitsgruppe hat sieben Handlungsfelder bearbeitet. Es handelt sich um folgende Handlungsfelder: Leistungsumfang, Finanzierung, Vorgaben zu qualitativen Anforderungen an das Personal, Qualität – Qualitätsentwicklung, Fachentwicklung, Ausbildungsverpflichtung, Anstellungsbedingungen. Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departements für Finanzen und Soziales, ist zufrieden mit dem Bericht: «Die Arbeiten in der Arbeitsgruppe richteten sich nach dem Grundsatz, gleiche Rechte und gleiche Pflichten, so dass ein Wettbewerb möglich ist, gleichzeitig aber auch die Qualität verbessert und mehr Fachpersonal ausgebildet werden kann.»
Der Regierungsrat hat das Departement für Finanzen und Soziales aufgrund der im Grundlagenbericht erarbeiteten Handlungsfelder nun mit der Umsetzung beauftragt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Ein Teil der Handlungsfelder, zum Beispiel die Finanzierung oder die Ausbildungsverpflichtung, bedingt eine gesetzliche Grundlage, die zuerst geschaffen werden muss. Das Ziel ist es, ein einheitliches, kantonsweites Finanzierungsmodell für die Pflege auszuarbeiten. Zudem soll eine Ausbildungsverpflichtung für alle zugelassenen Spitexorganisationen eingeführt werden.
Die Aufgaben der Gemeinden sollen künftig vereinfacht werden. Kurt Baumann, Präsident des Verbands Thurgauer Gemeinden, begrüsst diese Entwicklung: «Die ambulante Krankenpflege ist in der Altersbetreuung eine sehr wichtige Dienstleistung. Die Thurgauer Spitexorganisationen haben sich in den vergangenen Jahren zu kompetenten Organisationen entwickelt. Ein zeitgemässes Abgeltungssystem für Restkosten und gemeinwirtschaftliche Leistungen soll für die Patientinnen und Patienten im Kanton Thurgau aber auch für alle Leistungserbringer einen Nutzen bringen.»
Ambulante Versorgung im Thurgau
Grundlagenbericht Zukunft Spitexlandschaft Kanton Thurgau [pdf, 1.1 MB]
tg.ch