Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist bereit, im Rahmen der föderalistischen Aufgabenteilung einen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts zu leisten. Einige vom Bund vorgeschlagene Massnahmen lehnt er allerdings ab, zum Beispiel die Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zwecks Gegenfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Bundes über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sind. Der Finanzplan 2024–2026 zeigt grosse strukturelle Defizite. Im Frühjahr 2023 hat der Bundesrat bereits Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund zwei Milliarden pro Jahr beschlossen. Nun hat er eine Vorlage mit denjenigen Entlastungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern, in die Vernehmlassung gegeben.
In seiner Rückmeldung ans Eidgenössische Finanzdepartement betont der Regierungsrat, dass ein finanziell gesunder Bundeshaushalt auch im Interesse der Kantone sei und dass er bereit sei, im Rahmen der föderalistischen Aufgabenteilung einen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts zu leisten. Aus seiner Sicht verletzen einige Massnahmen aber das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, also dem Grundsatz, dass jenes Gemeinwesen, das die Kosten einer staatlichen Leistung trägt, auch über die Leistung entscheidet. Daher lehnt der Regierungsrat die Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zwecks Gegenfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung ab. Die Zuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung und die frühe Förderung von Kindern liege primär bei den Kantonen und Gemeinden. «Wenn sich der Bund im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung engagieren will, sind die entsprechenden Kosten durch den Bund zu finanzieren», schreibt der Regierungsrat.
Eine auf fünf Jahre befristete Kürzung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung unterstützt der Regierungsrat hingegen. Im vorgeschlagenen finanziellen Rahmen und unter dem Vorbehalt, dass eine solche Senkung keine Auswirkung auf die Kantone hat, betrachtet er diese Massnahme als vertretbar. Auch die Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds unterstützt der Regierungsrat. Allerdings solle diese nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Zum Beispiel soll der Bundesrat sicherstellen, dass die Finanzierung der vom Parlament beschlossenen Ausbauschritte gewährleistet bleibt. Zudem soll der Bund auf eine Kürzung der Bundesmittel im regionalen Personenverkehr verzichten.
tg.ch
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