Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker ab sofort einen Tarif von 40 statt 24,50 Franken pro Covid-19-Impfung erhalten. Der Betrag orientiert sich an den Erfahrungen in den kantonalen Impfzentren. Die Auffinanzierung gilt bis am 31. August 2021, danach wird die Situation neu beurteilt.
Im Kanton Thurgau werden gegen Covid-19 aktuell die mRNA-Impfstoffe von Pfizer/ BioNTech und Moderna geimpft. Aufgrund der anspruchsvollen Handhabung und Lagerbedingungen des Impfstoffs von Pfizer/BioNTech wird dieser in den kantonalen Impfzentren verabreicht, während der Impfstoff von Moderna teilweise auch in kantonalen Arztpraxen geimpft wird. Zudem dürften in den kommenden Wochen und Monaten weitere Impfstoffe zugelassen werden, die sich zur Impfung in Arztpraxen und Apotheken eignen. Nach bisheriger Regelung des Bundes erhalten die Arztpraxen vom 1. Januar 2021 bis am 30. Juni 2021 eine Abgeltung von 24,50 Franken pro Impfung, ab dem 1. Juli 2021 beträgt die Abgeltung 16,50 Franken pro Impfung. Mit der Impfpauschale sind alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten. Sie umfassen die Information zur Impfung, die Überprüfung des Impfstatus, Impfanamnese und Kontraindikationen, die Einholung des Einverständnisses, die Verabreichung der Impfung, die Ausstellung der Impfbescheinigung und die Dokumentation.
Mit zunehmender Durchimpfungsrate sollen die Impfzentren durch die dezentralen Arztpraxen und Apotheken abgelöst werden. Dies ist auch unter dem Gesichtspunkt zielführend, dass aufgrund potenzieller Virusmutationen in den kommenden Jahren Nachimpfungen erforderlich sein werden und der Kanton nicht jahrelang Impfzentren betreiben möchte. Die bundesweit geltenden pauschalen Abgeltungen sind indes nicht kostendeckend, was einem hinreichenden Einbezug von Arztpraxen und Apotheken in die kantonale Impfkampagne und damit einer möglichst raschen Durchimpfung entgegensteht. Mit Blick auf die möglichen wirtschaftlichen Folgeschäden aufgrund verzögerter Lockerungen sollte dies durch die Festlegung einer kantonalen Auffinanzierung der bundesweiten pauschalen Impfabgeltung verhindert werden.
Die Vollkosten einer Impfung in den kantonalen Impfzentren des Kantons Thurgau belaufen sich auf Basis der Zahlen der Monate Januar bis März 2021 auf rund 40 Franken. Für den Kanton ist es also unerheblich, ob er die Auffinanzierung an die Impfzentren oder an impfende Ärztinnen, Ärzte oder Apotheken entrichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Impfenden hat der Regierungsrat entschieden, dass künftig auch Ärztinnen, Ärzte und Apotheken insgesamt 40 Franken pro Impfung erhalten. Die Auffinanzierung soll für den Zeitraum vom 20. April 2021 bis 31. August 2021 gelten. Sie geht zulasten den Covid-19-Kredits. Über eine Weiterführung der Auffinanzierung ist aufgrund einer Standortbestimmung im Sommer 2021 zu befinden, wenn auch klar ist, wann wieder zu impfen ist, wie gross die Impfbereitschaft ist und wie gross die Unterstützung von impfenden Ärztinnen, Ärzten und Apotheken ist.
Die Arztpraxen und Apotheken, die Impfungen anbieten wollen, müssen allerdings zwingend über eine autorisierte Softwarelösung für die Terminvergabe, die Datenerfassung und die Dokumentation sowie das Reporting für das Impfmonitoring verfügen. Die Verwendung einer vom Kanton autorisierten Softwarelösung ist daher Voraussetzung für die Durchführung von Impfungen in Arztpraxen und Apotheken und deren Abgeltung.
Quelle: www.tg.ch
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