Der Regierungsrat des Kantons Thurgau spricht sich für die Anpassung der Epidemienverordnung des Bundes aus. Diese sieht vor, dass Auffrischimpfungen gegen Covid-19 für die Impfwilligen kostenpflichtig sind, sofern die Abgabe ohne behördliche Empfehlung erfolgt und nicht der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dient. Dies betrifft derzeit insbesondere Impfungen für Auslandreisende.
Der Kanton Thurgau erachtet die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wie auch das Verursacherprinzip bei den Kosten als zentralen Bestandteil der Wirtschaftsordnung. Im Grundsatz sei es deshalb richtig, wenn nicht indizierte Impfungen selbst bezahlt werden müssten, schreibt der Regierungsrat an das Eidgenössische Departement des Innern in seiner Vernehmlassungsantwort zur Änderung der Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung) hinsichtlich der Einrichtung eines Selbstzahlersystems für weitere Auffrischimpfungen.
Das Verursacherprinzip soll laut Regierungsrat auch gelten, wenn es um Reisetätigkeiten geht. Andere Länder haben Regelungen erlassen, die bei der Einreise weiterhin ein Covid-19-Zertifikat verlangen. Bei einigen Personen ist das Zertifikat mittlerweile abgelaufen, weshalb von diesen eine weitere Auffrischimpfung gewünscht werden könnte. Konkret geht es somit nicht mehr darum, eine übertragbare Krankheit zu bekämpfen, sondern darum, eine Reise machen zu können. Es ist somit nach Ansicht des Regierungsrats nicht Sache des Bundes oder der Kantone, diese Impfungen zu finanzieren.
Hinzu kommt, dass diese Auffrischimpfung derzeit vom Bundesamt für Gesundheit und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen aus epidemiologischer und medizinischer Sicht nicht empfohlen wird. Auch deshalb bestehe kein Grund, diese durch den Staat finanzieren zu lassen, schreibt der Regierungsrat. Gemäss Verordnungsentwurf soll die Bezahlung der Auffrischimpfung vor Ort erfolgen.
Vernehmlassung_Anpassung_Epidemienverordnung.pdf
tg.ch
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