Kein Aprilscherz – Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli! Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit haben freilaufende Hunde im Wald und am Waldrand ein hohes Störpotential. Um den Nachwuchs der Wildtiere in dieser kritischen Zeit möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht.
tg.ch