Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat entschieden, dass auch Apothekerinnen und Apotheker Covid-19-Impfungen durchführen können. Die dezentrale Impfmöglichkeit entspricht einem Bedürfnis der Bevölkerung und erleichtert den Zugang zu Covid-19-Impfung.
Im Kanton Thurgau werden aktuell die beiden in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna gegen Covid-19 genutzt. Aufgrund der anspruchsvollen Handhabung und Lagerbedingungen des Impfstoffs von Pfizer/BioNTech wird dieser nur in den kantonalen Impfzentren verabreicht, während der Impfstoff von Moderna auch in Hausarztpraxen geimpft wird. Diesen Sommer werden voraussichtlich weitere Impfstoffe zugelassen, die sich für die dezentrale Impfung eignen. Zudem ist derzeit die Liefermenge des Moderna-Impfstoffs hoch.
Wenn immer mehr Menschen geimpft sind, sollen die kantonalen Impfzentren nach und nach durch dezentrale Leistungserbringer abgelöst werden – auch deshalb, weil durch mögliche Virusmutationen in den kommenden Jahren Nachimpfungen erforderlich sein könnten und der Kanton nicht jahrelang Impfzentren betreiben kann. Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, nebst Ärztinnen und Ärzten auch Apothekerinnen und Apotheker mit Impfbewilligung für Impfungen gegen Covid-19 zuzulassen. Sie müssen über eine Bewilligung des Departementes für Finanzen und Soziales verfügen.
Damit die Kantone die Apotheken in ihre Impforganisationen einbinden können, wurde auf Bundesebene per 1. Februar 2021 in der Epidemienverordnung eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Gemäss dieser müssen die Apothekerinnen und Apotheker über einen Fähigkeitsausweis nach dem Fähigkeitsprogramm FPH Impfen und Blutentnahme vom 1. Dezember 2011 verfügen und vom Kanton mit der Durchführung von Covid-19-Impfungen beauftragt worden sein. Ausserdem müssen sie die Vorgaben des Kantons hinsichtlich der Verwendung der vorgegebenen Software für die Terminvergabe, die Datenerfassung und die Dokumentation sowie des Reportings für das Impfmonitoring erfüllen. Dies stellt sicher, dass auch in Apotheken Covid-Zertifikate werden ausgestellt werden können.
Quelle: www.tg.ch