Rapport des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) mit den aktuellen Zahlen der Härtefallabteilung, Stand 3. August 2021.
Das Thurgauer Härtefallprogramm startete am 1. Februar 2021. Bis und mit 3. August 2021 bewilligte der Kanton 644 Härtefallentschädigungen im Wert von 77’054’745 Franken. Davon wurden 74’735’934 Franken in Form von nicht rückzahlbaren Darlehen gewährt.
Abgabefrist für Unterlagen endete am 31. Juli 2021
Wie bereits am 13. April 2021 kommuniziert und anschliessend mehrfach in Erinnerung gerufen, war die Einreichung von Härtefallgesuchen bis zum 30. Juni 2021 möglich. Die zur Bemessung notwendigen Dokumente für rechtzeitig gestellte Anträge mussten bis spätestens 31. Juli 2021, 24 Uhr, bei der Härtefallabteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) sein.
Branchen
Etwas mehr als die Hälfte der Anträge stammen aus der Gastronomie. Weitere Schwerpunkte bilden Tourismus, Freizeitbereich, Detailhandel non-food und die Eventbranche.
Zusammenfassung der aktuellen Härtefallzahlen
Seit dem Start am 1. Februar 2021 erfasste die Härtefallabteilung bis und mit 3. August 2021 folgende Kennzahlen:
- Gesprochene Härtefallentschädigungen: 644, rund 77 Mio. Franken
- Davon A-Fonds-Perdu-Beiträge: rund 74.7 Mio. Franken
- Ohne Anspruch (aufgrund Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben): 40
- Weitere Härtefallentschädigungen sind in Bearbeitung
Quelle: tg.ch