Der Kanton Thurgau baut sein Härtefallprogramm aus

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Konzept für die kantonale Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen an die neuen Bestimmungen des Bundes angepasst. Neu können Unternehmen, die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen wurden, ab sofort nicht rückzahlbare Beiträge beantragen. Der Regierungsrat stockt den kantonalen Härtefallfonds um 20 Millionen Franken aus dem Ertragsüberschuss der Staatsrechnung 2020 auf, somit stehen für das Härtefallprogramm im Kanton Thurgau inkl. den Bundesgeldern neu 126,6 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser Betrag steht ausschliesslich kleineren und mittleren Unternehmen zu. Die Unterstützung für grosse Unternehmen mit einem Umsatz über 5 Millionen Franken obliegt vollumfänglich dem Bund. Der Kanton verantwortet jedoch die Umsetzung.

Die eidgenössischen Räte haben in der Frühjahrssession 2021 das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) und das darin enthaltene Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 an die aktuelle epidemiologische Lage angepasst. In der Folge hat der Bundesrat seine Verordnung angepasst, diese trat per 1. April 2021 in Kraft. Neu umfasst die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen 10 Milliarden Franken (Stand 13. April 2021).

Im Kanton Thurgau wurden die Mittel für ein kantonales Härtefallprogramm dem nicht ausgeschöpften Covid-Spezialfonds entnommen. Zu diesem Zweck wurde der Spezialfonds in einen Härtefallfonds umgewandelt. Bislang hat der Kanton Thurgau 331 Darlehen im Wert von 22,5 Millionen Franken genehmigt und über 18 Millionen Franken an 246 Unternehmen ausbezahlt. Aufgrund der anhaltenden einschneidenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung und der Aufstockung des Härtefallprogramms des Bundes erhöht der Regierungsrat den Härtefallfonds um 20 Millionen Franken aus dem Ertragsüberschuss der Staatsrechnung 2020 auf maximal 38 Millionen Franken. Der Bund steuert zum kantonalen Härtefallprogramm einen Beitrag in der Höhe von maximal 88,6 Millionen Franken bei (Stand 13. April 2021). Damit stehen dem Härtefallfonds Mittel im Umfang von insgesamt 126,6 Millionen Franken zur Verfügung. «Der Thurgauer Regierungsrat ist nach wie vor bereit, notleidende Betriebe grosszügig zu unterstützen. Das geht aber nur, wenn das Volk am 13. Juni dem Covid-19-Gesetz zustimmt», sagte Regierungspräsident Walter Schönholzer an einer Medienkonferenz.

Künftig nicht rückzahlbare Beiträge
Für die Umsetzung, den Vollzug und das Reporting sind die Kantone zuständig. Der Regierungsrat hat deshalb sein Konzept für die kantonale Umsetzung der Verordnung über Härtefallmassnahmen an die neuen Bestimmungen des Bundes angepasst und dabei die aktuelle wirtschaftliche und epidemiologische Lage berücksichtigt. Damit ein Unternehmen als Härtefall gilt, muss es verschiedene Bedingungen erfüllen, die im Covid-19-Gesetz und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen definiert sind.

Die Neuerungen im Härtefallprogramm sehen folgendermassen aus: 

  • Die Härtefallregelung wird für behördlich geschlossene Betriebe mit einem Jahresumsatz von maximal 5 Millionen Franken in Form nicht rückzahlbarer Beiträge (A-Fonds-Perdu) umgesetzt. Die nicht rückzahlbaren Beiträge an die ungedeckten Fixkosten belaufen sich auf höchstens 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 des Antragstellers, höchstens aber auf 1 Million Franken. Damit entfällt die bisherige Deckelung von 500’000 Franken.

  • Die Härtefallregelung für Betriebe mit einem Jahresumsatz von maximal 5 Millionen Franken, die aufgrund eines direkt und unmittelbar auf eine behördliche Massnahme zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie zurückzuführenden Umsatzrückgangs Anspruch auf Härtefallentschädigung haben, wird zu 75 Prozent in Form nicht rückzahlbarer Beiträge und zu 25 Prozent in Form von Darlehen umgesetzt. In Fällen, in denen die Darlehenssumme 5 000 Franken oder weniger beträgt, wird sie zu 100 Prozent in Form nicht rückzahlbarer Beiträge gewährt. Die Gesamtsumme der Unterstützung an die ungedeckten Fixkosten beläuft sich auf höchstens 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 des Antragstellers, höchstens aber auf 1 Million Franken. Damit entfällt auch hier die bisherige Deckelung von 500’000 Franken.
  • Die Umsetzung der Härtefallregelung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken richtet sich nach den Bestimmungen des Bundes, auch die Finanzierung obliegt vollumfänglich dem Bund. «Ausserdem hat sich der Regierungsrat entschieden, weiterhin keine Brancheneinschränkung vorzunehmen», sagte Walter Schönholzer.

Kanton nimmt die Umwandlung der Darlehen ab sofort vor
Betrieben, denen bereits vor April 2021 ein Härtefalldarlehen zugesprochen wurde, wird dieses Darlehen in einen nicht rückzahlbaren Beitrag umgewandelt. Die Umwandlung und allfällige Anpassung der Entschädigungssumme erfolgt einseitig durch den Kanton. Die bisherigen Antragstellenden werden benachrichtigt und müssen nichts weiter unternehmen. Damit leistet der Kanton einen wesentlichen Beitrag zur administrativen Entlastung der betreffenden Unternehmen.

Neu gilt eine Frist für Anträge auf Zugang zum Härtefallprogramm. Anträge können bis 30. Juni 2021 eingereicht werden (Stand: 13. April 2021). Ebenso werden Anträge, bei denen nach dem 31. Juli 2021 nicht alle zur Bemessung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, nicht weiterbearbeitet und vom Härtefallprogramm ausgeschlossen. Zudem hat der Regierungsrat beschlossen, die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung zu verstärken.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Amtes für Wirtschaft und Arbeit ersichtlich: 

Bildlegende: Walter Schönholzer (links), Regierungspräsident und Chef des Departements für Inneres und Volkswirtschaft, und Daniel Wessner, Chef Amt für Wirtschaft und Arbeit, an der Medienkonferenz von heute Freitag.

Quelle: www.tg.ch

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