23’000 Bikerinnen und Biker sind im Kanton Thurgau regelmässig auf Waldwegen und Singletrails unterwegs. Das revidierte Waldgesetz sieht vor, diese gesunde Freizeitbeschäftigung in heimischen Wäldern faktisch zu verunmöglichen. FDP- und SVP-Kantonsratsmitglieder werden in der Beratung des Waldgesetzes gegen die vorgesehenen harten Strafbestimmungen kämpfen und sich gegen die Marktverzerrung durch den Staatsforstbetrieb zur Wehr setzen.
Der revidierte Entwurf des Thurgauer Waldgesetzes hat Verbesserungspotenzial. Unter der Leitung von FDP-Kantonsrätin Michèle Strähl hat sich eine Gruppe mit FDP- und SVP-Kantonsratsmitgliedern noch einmal vertieft mit den problematischen Themen «Marktverzerrung» und «Strafbestimmungen» befasst und wird an der kommenden Ratssitzung dazu verschiedene Anträge stellen.
Keine Marktverzerrungen durch Staatsbetriebe
Mit dem Artikel 6 Absatz 3 «forstnahe» wird Tür und Tor für eine Marktverzerrung durch Staatsforstbetriebe geöffnet. Gemeint sind Arbeiten im Auftrag von Dritten wie etwa Pflege von Hecken und Sträuchern, Bachrenaturierungen und Produktion von Gartenmöbeln. Während Staatsforstbetriebe im Wald auf massiv günstigerem Land domiziliert sind, müssen sich private Unternehmen in der Bauzone auf weit teurerem Land behaupten, unterstehen teils den GAV-Bestimmungen und liefern auf ihre Gewinne erst noch Steuern ab. Die Spiesse sind ungleich, was zu Markverzerrungen führt.
Aufklären und sensibilisieren statt büssen
Nach Art. 37 sollen neu unter anderem Bikerinnen und Biker bestraft werden, wenn sie sich auf unbefestigten Waldwegen bzw. Singletrails fortbewegen. Das Biken im Wald wurde in den vergangenen Jahrzehnten toleriert, wobei es sich um Einzelfälle handelt, welche sich in unerwünschter Weise abseits von Waldwegen bewegten. Den rund 23’000 Thurgauer Bikerinnen und Bikern soll ihr gesundes Hobby im heimischen Wald nicht faktisch verboten werden. Es besteht keinerlei Verhältnismässigkeit zur Einführung neuer Strafbestimmungen. Strafbestimmungen sind immer das letzte Mittel. Weit sinnvoller wären Aufklärung und Sensibilisierung. Idealerweise wird der Artikel 37 als Ganzes gestrichen.
Keine Hilfspolizisten im Wald
Sollte der Grosse Rat den Artikel 37 nicht als Ganzes ablehnen, werden FDP- und SVP-Grossratsmitglieder punktuelle Streichungsanträge stellen. Zumindest sollen Revierförster und Kreisforstingenieure im Wald keine Aufgaben der Polizei übernehmen können. Ebenso befremdend ist der Teilsatz in Artikel 37 c Absatz 1 «mitgeführte Werk- und Fahrzeuge sowie gefälltes Holz vorläufig sicherzustellen». Sicherstellungen aufgrund eines Verdachts fallen grundsätzlich in die Kompetenz der Staatsanwaltschaft. «Wir wollen keinen Überwachungsstaat, in welchem Dritte mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet werden», halten die FDP- Kantonsratsmitglieder Viktor Gschwend, Jörg Schläpfer, Michèle Strähl und die SVP-Kantonsräte Hermann Lei und Vico Zahnd fest. Zusammen mit der geschlossenen FDP-Fraktion möchten sie das revidierte Waldgesetz am kommenden Mittwoch bereits in der ersten Lesung auf Kurs bringen.
Michèle Strähl, Kantonsrätin