Was gilt im Sport ab dem dritten Öffnungsschritt vom 19. April 2021?
An seiner Sitzung vom 14. April 2021 hat der Bundesrat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen, der ab dem 19. April auch für den Sport gilt. Eine Übersicht.
14.04.2021 | Kommunikation BASPO
Publikum
Veranstaltungen mit Publikum sind für Wettkämpfe von Teams aus einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellem Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga, oder für Wettkämpfe von Leistungssportlern mit Einschränkungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen und 50 Personen drinnen. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitz- und Maskenpflicht sowie ein Minimalabstand von 1,5m oder einem freien Sitz zwischen den Zuschauenden. Im Breitensport sind nur Trainings und Wettkämpfe ohne Publikum erlaubt.
Breitensport für Personen mit Jahrgang 2000 und älter
Die Vorgaben für sportliche Aktivitäten werden für Personen mit Jahrgang 2000 und älter gelockert und sind fortan für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen in Innenräumen und Aussenbereichen eingeschränkt möglich. Auch Wettkämpfe sind unter diesen Umständen zulässig.
Aussenbereich
Draussen muss entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5m eingehalten werden. Sportarten mit Körperkontakt sind draussen nur erlaubt, wenn eine Maske getragen wird.
Innenräume
In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Das macht auch Personaltraining grundsätzlich möglich. Sport ohne Maske ist nur möglich, wenn der Sport mit Maske nicht ausgeübt werden kann und strenge Abstandsvorgaben umgesetzt werden (25m2 p./P. bei körperlich anstrengenden Aktivitäten wie Ausdauertraining im Fitnesscenter (z.B. Velo/Laufband/Ruderergometer), 15m2 p./P. bei «ruhigen», stationären Aktivitäten wie Yoga). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt. Ebenso dürfen im Gegensatz zu Hallenbädern Innenbereiche von Wellnessanlagen und Freizeitbädern nicht genutzt werden.
Breitensport für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger
Diese Personengruppe unterliegt einzig dem Zuschauerverbot. Ansonsten kann Sport bei Vorliegen eines Schutzkonzeptes (ab 6 Personen) uneingeschränkt getrieben werden.
Leistungssport
Für den Leistungssport ändert sich nichts. Trainings und Wettkämpfe sind in bekanntem Rahmen weiterhin möglich.
Das BASPO überarbeitet seine Fragen und Antworten auf der Webseite in diesen Stunden. Detailliertere Informationen werden dort zu entnehmen sein.