Coronavirus: Bundesrat startet Konsultation zur Wiedereinführung von verstärkten Massnahmen

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Foto: Wooden Earth Ltd.  

Bern, 30.11.2021 – Der Bundesrat hat am 30. November 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung die neue Lage der Pandemie seit der Entdeckung der neuen Virusvariante Omikron analysiert. Der Kenntnisstand über die neue Variante ist noch tief. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun sind. Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante könnte für die Schweiz problematisch sein. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich eine Konsultation zu verstärkten Massnahmen zu starten. Diese sollen bis am 24. Januar 2022 befristet sein.

Die Neuinfektionen und – zeitversetzt dazu – auch die Hospitalisationen sowie die Auslastung der Intensivpflegestationen nehmen stark zu. Setzt sich die Entwicklung mit der Geschwindigkeit der vergangenen Wochen fort, kann eine schweizweite Überlastung der Intensivpflegestationen nicht ausgeschlossen werden. Die neue Virusvariante Omikron könnte die Situation weltweit verschärfen. Sie wurde letzte Woche entdeckt und am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Die neue Variante weist mehr Mutationen auf als frühere besorgniserregende Varianten. Es besteht die Gefahr, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind und eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 weniger vor einer erneuten Infektion schützt. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schützt und wie gefährlich die neue Variante ist. Gesicherte Daten dürften in rund sechs Wochen vorliegen.

Bund hat sofort auf neue Variante reagiert

Der Bund hat nach Bekanntwerden der neuen Variante am 25. November 2021 umgehend Massnahmen ergriffen, um die Einschleppung und damit die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach Möglichkeit zu verzögern. So wurden am 26. November 2021 alle direkten Flüge aus der Region des südlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus Ländern, in denen die neue Virusvariante aufgetreten ist, müssen zudem alle Personen (auch geimpfte und genesene Personen, sowie Berufsreisende) einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für zehn Tage in Quarantäne begeben.

Bundesrat will rasch handeln

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung beschlossen, vorsorglich eine Konsultation zur Wiedereinführung bestimmter Massnahmen durchzuführen. Die Kombination einer raschen Zirkulation der Omikron-Variante und der bereits hohen Belastung der Spitäler könnte problematisch sein. Ziel der Massnahmen ist es, die Zirkulation der Delta-Variante zu reduzieren und die Verbreitung der Omikron-Variante in der Schweiz zu verlangsamen, um eine längerfristige Überlastung der Spitalstrukturen zu vermeiden. In Ergänzung dazu sollen die grenzsanitarischen Massnahmen und Einreisebeschränkungen laufend an die aktuelle Situation angepasst werden.

Bis Mittwochabend, 1. Dezember 2021, werden die Kantone, die Sozialpartner sowie zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert zur Wiedereinführung gewisser Massnahmen, die sich in der Vergangenheit bewährt hatten.

Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich

Die Zertifikatsplicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden. Damit würde die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen soll künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht gelten. Des Weiteren soll die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien auf Veranstaltungen ab 300 Teilnehmenden (aktuell ab 1000 Teilnehmenden) ausgeweitet werden.

Ausweitung der Maskenpflicht

Für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen im Innern soll zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden.

In Einrichtungen, in denen das Maskentragen nicht möglich ist, sollen Ersatzmassnahmen gelten: so soll für Gastronomieangebote in Innenbereichen (auch in Diskotheken oder im Rahmen von Veranstaltungen) eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bereits gilt).

Massnahmen am Arbeitsplatz

Zur Einschränkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des Personenaufkom-mens im öffentlichen Verkehr unterbreitet der Bundesrat im Rahmen der Konsultationen drei Varianten:

Variante 1 sieht eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen vor, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Variante 2 sieht eine Home-Office-Pflicht für Mitarbeitende vor, die weder geimpft noch genesen sind. Ist ein Arbeiten für diese Personen von zu Hause aus nicht möglich, besteht für sie eine Maskenpflicht in Innenräumen.

Variante 3 sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante 3 Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anzubieten.

Repetitive Testungen an Schulen

Alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate

Die Covid-19-Verordnung Zertifikate soll so angepasst werden, dass PCR-Tests nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. Diese Verkürzung der Gültigkeitsdauern erhöht die Sicherheit der Testresultate.

Die Massnahmen sollen vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet sein.

Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben

Nach der Impfwoche geht der Bundesrat davon aus, dass der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist, wie es Artikel 1a Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes vorschreibt. Dem Bundesrat ist es aufgrund dieser Vorgabe nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht angezeigte Kapazitätsbeschränkungen namentlich in Innenräumen anzuordnen.

Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch 

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch 

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